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Autor Thema: Nitrox Kurs  (Gelesen 420 mal)
boesewicht
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« Antwort #15 am: Freitag, 30.07.2010 21:39 »

Stellt euch die Frage einmal anders ...

Wer von euch taucht hier in D oder AT denn schon mit Nitrox ?

Im Ausland nutzen die Basen die normalen Regler bis 40%, sollte also jedme die Möglichkeit geben, sich in irgendeiner Form hinsichtlich verwendeter Regler zu entscheiden ...

Hier in D und AT hat man halt diese Vorgaben hinsichtlich Sauerstoff und mit derem Umgang, alles ab 23% ist purem Sauerstoff gleichzusetzen ...

Beweggrund dieser Arie war u.a. auch die mögliche Verwechslungsgefahr, ebenso die Unart der Hersteller, halt nicht unbedingt Sauerstoffverträgliche Materialien zu verwenden ...

Ja, es gab schon Vorfälle mit Verwechslungen, ja, es gab schon Probleme mit Nitrox im Trochenanzug und ja, es gab schon Probleme mit Sauerstoffunverträglichen Materialien in den Reglersätzen ...

Die Teile wurden ja schon genannt ... - die verwendeten Fette und auch die O-Ringe ...

Die meisten Reglersätze vertragen Sauerstoffangereichterte Luft, manche verwendeten O-Ringe sind aber absolut nicht Sauerstoffverträglich und bekommen dann wirklich schnell Zersetzungserscheinungen ...

Eine generelle Freigabe würde schnell dafür sorgen, das in unseren Gewässern reichlich Kamikazetaucher unterwegs wären, die mit untauglichem Material und falscher Gasart tauchen würden und die dann Probleme hätten.

So müssen die Leute darüber nachdenken, was sie tauchen und was sie mit ihren Reglern machen - vielen ist es ja auch zu teuer, ihre Reglersätze Sauerstoffrein (somit Sauerstoffverträglich) umrüsten zu lassen ...

Ab einem gewissen Level beim Tauchen muß man nun mal das Denken anfangen und hier und da auch mal in die Geldbörse greifen ...

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Es gibt 2 Listen für mich - eine mit Leuten, die mich mögen und dann halt die wesentlich längere ... Smiley
6pack
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« Antwort #16 am: Freitag, 30.07.2010 21:53 »

So gesehen wäre es das einfachste gewesen nur noch Regler für den Verkauf zu zulassen die O²-clean sind.
Um wie viel würde das die Teile teurer machen? €5,- ?
Und einzig erlaubte kommerzielle Füllmethode: Membran.
Was ohnehin in vielen Fällen so ist.

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Ich versuche meine Antworten so zu formulieren, dass alle Tasten der Tastatur gleichmäßig abgenutzt werden.
divepeter
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« Antwort #17 am: Samstag, 31.07.2010 11:13 »

nur so viel zum Thema Versicherung: zwischen dem "rechtswidrigem" Verhalten und dem tatsächliche eingetretenen Schadenereignis muss ein kausaler Zusammenhang bestehen. Solange also der "falsche" Regler nicht schuld am Tauchunfall ist, kann die Versicherung diesbezüglich auch keine Einwände erheben.

ähnlich wie beim Autofahren: ich darf zwar alkoholisiert nicht ans Steuer, ab wenn ich mit 2 Promille bei einer roten Ampel steh und mir fährt ein nüchtener hinten auf, dass gibt es keinen Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen meinem Fehlverhalten und dem Unfall. Also muss die Versicherung des hinteren Fahrzeuges meinen Schaden zahlen, obwohl ich betrunken war.

Also, wenn der Regler unter Wasser nicht zum Brennen anfängt und alle Fische grillt, wird es kaum einen wirklichen Zusammenhang mit dem Unfallereignis geben.

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Scotty
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« Antwort #18 am: Samstag, 31.07.2010 11:17 »

Zitat
Wer von euch taucht hier in D oder AT denn schon mit Nitrox ?

Was ich jetzt gelesen habe, dürfte es mittlerweile eine EU Norm geben.
Alles über 21% ist wie 100% mit M26x2 Gewinde zu handhaben.

Somit kannst das Nitrox Tauchen in Europa offiziell vergessen!
Es bleib nur die inoffizielle Verwendung der DIN Ventile.

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Taucher_Andi
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« Antwort #19 am: Samstag, 31.07.2010 13:11 »


ähnlich wie beim Autofahren: ich darf zwar alkoholisiert nicht ans Steuer, ab wenn ich mit 2 Promille bei einer roten Ampel steh und mir fährt ein nüchtener hinten auf, dass gibt es keinen Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen meinem Fehlverhalten und dem Unfall. Also muss die Versicherung des hinteren Fahrzeuges meinen Schaden zahlen, obwohl ich betrunken war.


Bist du dir dabei ganz sicher  Huch
Ich hab das schon anders gehört, dass es zumindest eine Teilschuld für den Betrunkenen gegeben hat.

So long
Andi

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So long
Andi
boesewicht
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« Antwort #20 am: Samstag, 31.07.2010 15:14 »


ähnlich wie beim Autofahren: ich darf zwar alkoholisiert nicht ans Steuer, ab wenn ich mit 2 Promille bei einer roten Ampel steh und mir fährt ein nüchtener hinten auf, dass gibt es keinen Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen meinem Fehlverhalten und dem Unfall. Also muss die Versicherung des hinteren Fahrzeuges meinen Schaden zahlen, obwohl ich betrunken war.


Bist du dir dabei ganz sicher  Huch
Ich hab das schon anders gehört, dass es zumindest eine Teilschuld für den Betrunkenen gegeben hat.

So long
Andi

Sehr gut möglich, da in betrunkener nicht hinter dem Steuer sitzen darf - schon gar nicht im Auto auf einer Straße ...

Alleine laufender Motor bzw. Schlüssel im Schloß kann schon einen Führerscheinentzug bedeuten ...

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irvine5000
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« Antwort #21 am: Sonntag, 1.08.2010 11:10 »

Nicht bedeuten das ist ganz fix Grinsend

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WENN 2 DAS GLEICHE TUN, IST ES IMMER NOCH NICHT DAS SELBE!
divepeter
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« Antwort #22 am: Sonntag, 1.08.2010 14:06 »


ähnlich wie beim Autofahren: ich darf zwar alkoholisiert nicht ans Steuer, ab wenn ich mit 2 Promille bei einer roten Ampel steh und mir fährt ein nüchtener hinten auf, dass gibt es keinen Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen meinem Fehlverhalten und dem Unfall. Also muss die Versicherung des hinteren Fahrzeuges meinen Schaden zahlen, obwohl ich betrunken war.


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Ich hab das schon anders gehört, dass es zumindest eine Teilschuld für den Betrunkenen gegeben hat.

So long
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Sehr gut möglich, da in betrunkener nicht hinter dem Steuer sitzen darf - schon gar nicht im Auto auf einer Straße ...

Alleine laufender Motor bzw. Schlüssel im Schloß kann schon einen Führerscheinentzug bedeuten ...

Natürlich ist der Führerschein weg.

Aber am Autounfall bin ich trotzdem völlig schuldlos, weil meine Alkoholisierung nicht kausal war. und da bin ich mir ganz ganz sicher...... nach mehr als 25 jähriger Berufserfahrung in der KFZ Haftpflicht - Schadenregulierung bei einem der größten Versicherer Österreichs

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